

Das Gesetz zur kontrollierten Herkunftsbezeichnung der Weine (Denominazione di Origine Controllata) „Colli di Rimini“ ist durch das im November 1996 erlassene und im Gesetzblatt Nr. 280 vom 29.11.1996 veröffentlichte Dekret des Ministeriums für Agrarressourcen als rechtsgültig erklärt worden. Am 22. Dezember 1999 wurde bei der Handelskammer von Rimini das entsprechende Schutzkonsortium (Consiglio Interprofessionale della Denominazione) gegründet.
Die Konkretisierung dieses Ziels stellt vermutlich den wichtigsten Schritt dar, der für den Weinbau des Gebiets von Rimini je verwirklicht wurde. Die neue Bezeichnung ist ein wichtiges Identifizierungs- und Qualifizierungsmittel der gesamten lokalspezifischen Winzerproduktion, wenn sie von den Winzern, zusammen mit den von der geltenden Richtlinie vorgesehenen Kontroll- und Promotionsorganismen der DOC-Produkte korrekt eingesetzt wird. Das Erreichen dieses, unter anderem auch von den gesamten wirtschaftlichen und politischen Komponenten des Sektors angestrebten Ziels ist der jahrelangen Arbeit von Technikern, Vertretern der Weinhersteller, Funktionären und Angestellten des ehemaligen landwirtschaftlichen Bezirksdienstes „Servizio Agricoltura del Circondario“ von Rimini zu verdanken.